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Kosovo Krieg
 

KOSOVO KRIEG 1998 - 1999



Der Kosovo-Krieg war ein Krieg zwischen der UÇK („Befreiungs-Armee des Kosovo“), einigen NATO-Staaten (Vereinigte Staaten von Amerika, Großbritannien, Frankreich, Deutschland, Dänemark, Norwegen, Italien, Niederlande, Belgien, Kanada, Portugal, und Spanien) einerseits und der Bundesrepublik Jugoslawien andererseits. Er fand in der Zeit vom 24. März 1999 bis zum 10. Juni 1999 fast ausschließlich auf dem Gebiet der damaligen Bundesrepublik Jugoslawien (Serbien, einschließlich der Provinz Kosovo, Montenegro) statt. Es wurde jedoch auch (durch einen Irrläufer) ein Wohnviertel auf dem Hoheitsgebiet Bulgariens durch die Bundeswehr getroffen, was Anlass für heftige Kritik war.

Chronologie und Gründe für den Krieg


Vorgeschichte

  • In der Nähe von Kosovo Polje fand am 28. Juni 1389 die Schlacht auf dem Amselfeld statt, die als identitätsstiftend für die serbische Nation gilt.
  • 1878 Serbien und Montenegro erhalten auf dem Berliner KongressOsmanischen Reich. die Unabhängigkeit; der Kosovo dagegen verbleibt im
  • 1912/13 In der Folge der beiden Balkankriege annektiert Serbien den Kosovo, Albanien wird unabhängig.
  • 1945 In der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien (bzw. ab 1963 Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien) wird Kosovo-Metohija wie sie von den Serben bezeichnet wird (ab 1970 Kosovo) autonome Region innerhalb der Republik Serbien. Durch die Übertragung mehr oder weniger weitreichender Autonomierechte an einige Volksgruppen bzw. Regionen gelingt es Josip Tito in der Folgezeit, die ethnischen Konflikte in Jugoslawien zu beruhigen.
  • 1974 Der Kosovo erhält weitreichende Autonomierechte und weitgehende Selbstverwaltung, was die Spannungen zwischen der albanischen Bevölkerungsmehrheit und der serbischen Minderheit wieder verschärft.
  • 1981 Die Albaner im Kosovo fordern für den Kosovo den Status einer Republik innerhalb Jugoslawiens; daraufhin kommt es zu schweren Unruhen zwischen Albanern und den serbischen Sicherheitskräften, in deren Folge die jugoslawische Regierung den Ausnahmezustand über den Kosovo verhängt. Die Unruhen werden unterbunden.

Aufhebung der Autonomie des Kosovos

  • 28. März 1989 Aufhebung der Autonomie der Provinz Kosovo durch das serbische Parlament. Bruch der jugoslawischen Bundesverfassung von 1974.
  • 1989/90 Als Parlament und Regierung des Kosovo die Unabhängigkeit ausrufen, lässt Slobodan Milosević beide im Rahmen der sogenannten antibürokratischen Revolution auflösen. Nahezu sämtliche Albaner werden aus öffentlichen Ämtern entlassen.
  • September 1991 Während des Zerfalls von Jugoslawien wird nach einem geheimen Referendum die „Republik Kosova” proklamiert, anerkannt nur von Albanien. Eine quasistaatliche Schattenstruktur etabliert sich. Seither versuchen die Albaner durch passiven Widerstand die Weltöffentlichkeit auf ihre Seite zu ziehen.
  • 1992 Die Kosovoalbaner wählen den Schriftsteller Ibrahim Rugova zum Präsidenten der „Republik Kosova”. Auch ein Parlament wird gewählt, das jedoch nicht zusammentritt. Die von Rugova ernannte Regierung nimmt ihre Amtsgeschäfte aus dem Exil wahr.
  • Während des Bosnienkrieges wendet die NATO 1995 erstmals starke Luftangriffe (Operation Deliberate Force) an, um die Respektierung der UN-Schutzzonen durch die bosnisch-serbische Armee zu erzwingen. In der Folge kommt es zum Friedensvertrag von Dayton und zur Stationierung von NATO-Truppen in Bosnien. Der friedliche Widerstand im Kosovo erscheint für die betroffenen Kosovaren dagegen als erfolglos und die UÇK tritt 1996 in Erscheinung, um zum bewaffneten Kampf überzugehen.
  • September/Oktober 1997 Die Kosovoalbaner boykottieren die Wahlen zum serbischen Parlament; es kommt zu schweren Zusammenstößen mit der serbischen Polizei im Kosovo. Bei den Präsidenten- und Parlamentswahlen der „Republik Kosova” wird Rugova als Präsident bestätigt.

Auftauchen der UÇK und serbische Vergeltung

  • Seit Frühjahr 1996 Operationen der UÇK im Kosovo, gegen staatliche Einrichtungen (Die UÇK wurde im deutschen Verfassungsschutzbericht 1998 als in „ihrer Heimat terroristisch operierend“ eingestuft).[1].
  • März 1998 Die serbische Sonderpolizei und Einheiten der Jugoslawischen Armee unternehmen eine Großoffensive gegen die UÇK; dabei kommt es auch zu Übergriffen auf die kosovo-albanische Bevölkerung. Unterdessen beschließen die Vereinten Nationen am 31. März 1998 in der Resolution 1160 des Weltsicherheitsrates ein Embargo gegen Jugoslawien, um die jugoslawische Staatsführung zum Einlenken oder zumindest zu Gesprächen zu zwingen. Darüber hinaus verlangt der Weltsicherheitsrat in genannter Resolution unter anderem von Jugoslawien, dass „die Einheiten der Sonderpolizei abgezogen“ werden müssten und das „Vorgehen gegenüber der Zivilbevölkerung“ einzustellen sei. Die Europäische Union verhängte entsprechend Sanktionen.
  • Juli 1998 Serbische Einheiten unternehmen erneut eine Großoffensive im Kosovo, die auf beiden Seiten zahlreiche Opfer fordert. Innerhalb des Kosovo befinden sich rund 230 000 Menschen – nahezu ausschließlich Kosovoalbaner – auf der Flucht. Die UÇK ruft zum allgemeinen Kampf gegen die „serbische Herrschaft“ auf.
  • Am 24. August 1998 erklärte der Weltsicherheitsrat seine tiefe Sorge über die „heftigen Kämpfe im Kosovo, die verheerende Auswirkungen auf die Zivilbevölkerung haben“, forderte eine sofortige Waffenruhe und gab der Besorgnis Ausdruck, dass „sich die Situation im Kosovo in Anbetracht der wachsenden Zahl der Vertriebenen und des herannahenden Winters zu einer noch größeren humanitären Katastrophe entwickeln könnte.“ [2]

Resolution des Weltsicherheitsrates

  • 23. September 1998 In der Resolution 1199 verurteilt der Weltsicherheitsrat scharf den „exzessiven Gebrauch von Gewalt“ durch serbisches Militär und Polizeikräfte und bezeichnet ihn als „Bedrohung des Friedens“.[3] Er verzichtet aber darauf, Gewalt gegen Jugoslawien zur Unterbindung von Menschenrechtsverletzungen anzuordnen.
  • Oktober 1998 Nach einem Ultimatum der NATO erklärt sich der serbische Präsident Milosević bereit, der UN-Resolution Folge zu leisten, den größten Teil der serbisch-jugoslawischen Truppen und der Sonderpolizei aus dem Kosovo abzuziehen, die Flüchtlinge heimkehren zu lassen und den Prozess von einer 2 000 Mann starken internationalen Beobachterkommission der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit (OSZE) überwachen zu lassen.
  • Januar 1999 Die Kämpfe im Kosovo flammen erneut auf. Die NATO erneuert ihre Androhung eines Luftangriffs und ermächtigt ihren Generalsekretär Javier Solana zu Militäraktionen gegen Jugoslawien; zugleich fordert die Balkan-Kontaktgruppe (USA, Russland, Großbritannien, Frankreich, Deutschland und Italien) ultimativ direkte Verhandlungen zwischen der serbischen Staatsführung und den Kosovo-Albanern.

Verhandlungen von Rambouillet

  • Die seit 6. Februar 1999 in Rambouillet unter NATO-Vermittlung laufenden Friedensgespräche zwischen der jugoslawischen Führung und den Führern der Kosovo-Albaner werden am 19. März1999 unterbrochen. Während die Delegation der Kosovo-Albaner das ihr vorgelegte Papier – wonach der Kosovo innerhalb von Serbien eine umfassende Autonomie erhalten, aber unter serbischer Hoheit bleiben soll, die UÇK entwaffnet und NATO-Truppen im Kosovo stationiert werden sollen – unterzeichnet, wird dies von der jugoslawischen Delegation verweigert, weil sie eine Stationierung ausländischer Truppen sowohl im Kosovo als auch insbesondere deren Versorgung durch das Staatsgebiet Serbiens hindurch ablehnt.
  • „Tendenzen zu ethnischen Säuberungen sind weiterhin nicht zu erkennen.“ stand am 22. März 1999 in der Tagesmeldung des Amtes für Nachrichtenwesen der Bundeswehr. Diese speisten sich zu der Zeit aus bis zu 2.000 Einzelmeldungen aus diplomatischen, militärischen, journalistischen, persönlichen, OSZE-Quellen, Satellitenfotos usw. Näheres ist nachzulesen bei General a.D. Dr. Heinz Loquai. Dr. Loquai war damals von der Bundeswehr zur OSZE abgeordnet (siehe Lit.: Loquai 2000).
  • Laut OSZE-Beobachtern gab es im März 1999, vor den NATO-Angriffen, im gesamten Kosovo 39 Todesopfer auf beiden Seiten.
  • Am 22. März 1999 werden die OSZE-Beobachter wegen erwarteter NATO-Angriffe aus dem Kosovo abgezogen.
  • Am 23. März wird von jugoslawischer Seite ein Teil des Rambouillet-Papiers akzeptiert, der Anhang B wird weiterhin abgelehnt. Dieser sieht die Stationierung einer NATO-Friedenstruppe im Kosovo vor, ferner die Versorgung dieser Truppe über jugoslawisches Hoheitsgebiet, dies unkontrolliert und ohne Mitwirkungsrecht der jugoslawischen Regierung, inklusive Nachschublieferungen auf jugoslawischem Staatsgebiet, oft als „Manöver“ missverstanden. Der entsprechende Annex B spricht folgerichtig von „manövrieren“ (to maneuver).[1] (Ein Blick auf die Karte zeigt, dass das Kosovo scheinbar weit einfacher über Mazedonien oder Albanien erreichbar und zu versorgen gewesen wäre, aber aufgrund der damals sehr schlechten Straßenverhältnisse und der unruhigen Situation in Albanien - u.a. wegen der durch die Ermordung eines Oppositionspolitikers ausgebrochene Unruhen - dieses Land als sicheres Aufmarschgebiet abgeschrieben werden musste.)

Sowohl die NATO als auch die albanische Delegation bestehen auf einer Präsenz von NATO-Truppen im Kosovo, da sie den Zusicherungen der serbischen Regierung nicht vertrauen.

Beginn der NATO-Luftangriffe

Am 24. März 1999 beginnen die Kampfhandlungen.

Kriegsverlauf

Zerstörtes Gebäude in Belgrad
Zerstörtes Gebäude in Belgrad

Am 24. März 1999 gaben der NATO-Generalsekretär Javier Solana und der NATO-Oberbefehlshaber und US-General Wesley Clark Luftangriffe (Operation Allied Force) gegen die Bundesrepublik Jugoslawien bekannt. Die NATO-Luftstreitkräfte begannen ab ca. 20 Uhr mit Angriffen auf Jugoslawien. Die erste Angriffswelle richtete sich gegen Ziele der serbischen Luftverteidigung in Belgrad, Prishtina, Novi Sad und Podgorica. Bei diesem Angriff sind Marschflugkörper, abgefeuert von U-Booten in der Adria, sowie B-52-Bomber und Kampfflugzeuge beteiligt gewesen. Russland kritisierte am 24. März 1999 die NATO-Luftangriffe scharf und droht bei einer Eskalation des Konfliktes mit militärischen Gegenmaßnahmen.

Der Generalsekretär der Vereinten Nationen Kofi Annan erklärte am 24. März, dass der Weltsicherheitsrat „die erste Verantwortung“ für die Aufrechterhaltung von Frieden und Sicherheit habe. „Dies ist ausdrücklich anerkannt im Nordatlantischen Vertrag (NATO-Vertrag)“. Ohne die NATO-Luftangriffe auf Ziele im Kosovo und im übrigen Jugoslawien zu kritisieren, äußerte Annan sein „tiefes Bedauern“, dass trotz aller Bemühungen die jugoslawische Regierung auf der Ablehnung einer politischen Lösung bestanden habe. „Es ist in der Tat tragisch, dass die Diplomatie versagt hat. Aber es gibt Zeiten, in denen die Anwendung von Gewalt für die Bemühungen um den Frieden legitim sein könnte.“

In Albanien stationierte US-amerikanische Kampfhubschrauber vom Typ AH-64 Apache im April 1999
In Albanien stationierte US-amerikanische Kampfhubschrauber vom Typ AH-64 Apache im April 1999

Während des Krieges wurden von der NATO mindestens 35.000 Geschosse (etwa zehn Tonnen) mit abgereichertem Uran verschossen. Die Opferzahlen auf serbischer Seite liegen laut Human Rights Watch (HRW) und der NATO bei 500 Zivilisten und 5.000 serbischen Soldaten. Die serbische Regierung nennt Zahlen von 5.000 Zivilisten und 500 Soldaten. Die Bombardierung mehrerer Chemieanlagen führt zu einer teilweise starken Schädigung der Umwelt. Große Mengen von giftigen Chemikalien verschmutzen Flüsse und das Erdreich. Am 31. März gerieten im Grenzgebiet zwischen dem Kosovo und Mazedonien drei US-Soldaten in die Gewalt der jugoslawischen Armee. Sie werden wenige Tage später wieder freigelassen. Am 7. April schloss Jugoslawien seine Grenzen zu Albanien und Mazedonien und trieb die soeben vertriebenen Kosovaren zurück ins Landesinnere. Am 8. Mai wurde die chinesische Botschaft in Belgrad von vier GPS-gesteuerten Bomben getroffen. Dabei starben vier Menschen, etwa 20 wurden verletzt. Es kam zu diplomatischen Verwicklungen zwischen den USA und China. Am 27. März wurde über Belgrad ein Tarnkappenbomber vom Typ F-117 „Nighthawk“US Air Force gerettet werden. Das Wrack des abgestürzten Flugzeuges steht heute im Flugmuseum der Stadt Belgrad. Am 9. Juni einigten sich die NATO und Jugoslawien bei Militärverhandlungen in Kumanovo. Am 10. Juni zogen sich die serbischen Truppen aus dem Kosovo zurück. Die NATO beendet daraufhin das Bombardement. Ein großer Teil der serbischen Bevölkerung verließ das Kosovo aus Angst vor Racheakten der Albaner. abgeschossen, der Pilot konnte jedoch von Spezialeinheiten der

Deutscher Beitrag am NATO-Einsatz

Für deutsche Truppen war es der erste Kampfeinsatz nach dem Zweiten Weltkrieg. Die deutsche Luftwaffe beteiligte sich mit Jagdbombern vom Typ Tornado von den italienischen Luftwaffenstützpunkten Piacenza und Aviano. Es wurden Aufklärungs- und SEAD-Einsätze geflogen. Unter anderem kamen über 200 Raketen des Typs AGM-88 HARM zum Einsatz, die gegen feindliche Radarstellungen Verwendung fanden. Die Deutsche Luftwaffe hatte dabei keine eigenen Verluste zu verzeichnen. Allerdings gingen einige zu Aufklärungszwecken eingesetzte Drohnen des Typs CL 289 verloren, wobei überwiegend feindlicher Beschuss durch FlakKFOR. angenommen wird. In der Adria wurde die Fregatte „Rheinland-Pfalz“ stationiert. Später wurde diese durch den Zerstörer Lütjens abgelöst. Siehe auch Nachfolgeeinsatz

Opferzahlen

Flüchtlingslager in Albanien im Juni 1999 östlich von Kukës
Flüchtlingslager in Albanien im Juni 1999 östlich von Kukës

Sowohl zu den Opfern auf albanischer als auch auf serbischer Seite gibt es bis heute nur unterschiedliche und widersprüchliche Angaben:

Opfer im Kosovo

  • Der spanische Gerichtsmediziner Perez PujolICTY-Gerichtsmediziner im Kosovo) schätzt, dass die Zahl der getöteten Kosovo-Albaner etwa 2.500 Personen beträgt. (
  • Das internationale Kriegsverbrechertribunal in Den Haag spricht von einer Zahl von bis zu 10.000 Todesopfern auf beiden Seiten.

Opfer in Serbien

  • Die NATO und das ICTY beziffern die Opferzahlen auf rund 5.000 serbische Soldaten.
  • Die serbische Regierung gibt die gleiche Zahl für die Todesopfer unter ihrer Zivilbevölkerung an.
  • Die Hilfsorganisation Human Rights Watch schätzte in einem Bericht vom 7. Februar 2000, dass während des Krieges rund 500 Zivilpersonen bei 90 Zwischenfällen getötet wurden.

Vermisste

Sieben Jahre nach dem Kriegsende im Kosovo gelten 1.500 Personen als vermisst (Stand Juni 2006).

Rechtliche Beurteilung des Krieges

Nach den Regelungen der Charta der Vereinten Nationen ist ausschließlich der Sicherheitsrat befugt, militärische Zwangsmaßnahmen gegen einen Staat zu verhängen. Allerdings lag für den NATO-Einsatz kein Beschluss der Vereinten Nationen vor, da Russland einer militärischen Intervention nicht zustimmte. Viele Völkerrechtler sind der Ansicht, dass die NATO dem in Artikel 2 Abs. 4 der UN-Charta formulierten Gewaltverbot zuwidergehandelt habe und der Angriffskrieg gegen Jugoslawien völkerrechtswidrig erfolgt sei. (Simma S. 22, Cassese S. 23-24, Hilpold S. 437-442, Joyner S. 597)

Für die Bundesrepublik Deutschland wird von manchen ein Verstoß gegen den 2+4 Vertrag gesehen. So lautet der Vertragstext:

Nach der Verfassung des vereinten Deutschlands sind Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, verfassungswidrig und strafbar. Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik erklären, daß das vereinte Deutschland keine seiner Waffen jemals einsetzen wird, es sei denn in Übereinstimmung mit seiner Verfassung und der Charta der Vereinten Nationen.

Dem gegenüber sehen Befürworter der Luftoperationen der NATO den Tatbestand der Vorbereitung eines Angriffskrieges nicht erfüllt und gehen ferner davon aus, dass auch der 2+4 Vertrag nicht verletzt wurde, u.a auch deswegen, weil bereits vor Beginn der Angriffe von einem „friedlichen Zusammenleben der Völker“ im Kosovo nicht die Rede habe sein können. Die NATO-Aktion sei sowohl völkerrechtlich als auch verfassungsrechtlich zulässig gewesen. Das ergebe sich aus einem notstandsähnlichen Recht auf humanitäre Intervention, das es gestatte, zur Abwendung einer humanitären Katastrophe nach Ausschöpfung aller anderen Mittel militärische Gewalt anzuwenden. Dieses Nothilferecht steht damit im direkten Gegensatz zur Ausschließlichkeit der Entscheidungen des Sicherheitsrats über Krieg und Frieden - seine Herleitung ist ungeklärt und äußerst umstritten, wobei allerdings teilweise auf Ableitungen aus dem humanitären Kriegsvölkerrecht der Genfer Konventionen und der allg. gesteigerten Bedeutung der Menschenrechte im Völkergewohnheitsrecht seit 1945 verwiesen wurde. Der militärische Einsatz der NATO habe zur Schaffung des Friedens und zur Abwendung einer humanitären Katastrophe stattgefunden und sei notwendig und gerechtfertigt gewesen, weil der Weltsicherheitsrat, - obwohl er am 23. September 1998 in der Resolution 1199 das serbische Vorgehen als „exzessiven Einsatz von Gewalt“ und ausdrücklich auch als „Bedrohung des Friedens“ verurteilt hatte- nicht wirksam handeln konnte oder wollte. Dagegen sind viele Völkerrechtler bis heute der Meinung, dass der unscharfe Begriff einer „humanitären Katastrophe“ das Gewaltverbot der UN-Charta nicht außer Kraft setzen konnte (Hilpold S. 448-454, Simma S. 5).

Nachdem alle politischen Bemühungen für eine Friedensregelung zwischen den Konfliktparteien erfolglos geblieben waren, beruhte die fakt. Entscheidung zum Krieg auf dem Beschluss des NATO-Rats vom 8. Oktober 1998 über begrenzte und in Phasen durchzuführende Luftoperationen zur Abwendung einer humanitären Katastrophe im Kosovo. Der deutsche Bundestag hat der Beteiligung von Streitkräften der Bundeswehr am 16. Oktober 1998 zugestimmt. Der damals amtierende Justizminister als das fachlich zuständige Kabinettsmitglied, Prof. Dr. Schmidt-Jortzig, beteiligte sich nicht an der Abstimmung. Er hatte seinen Protest gegen die seiner Auffassung nach völkerrechtswidrige Kabinettsvorlage zu den Kabinettsakten gegeben.

Am 29. April 1999 reichte Jugoslawien beim Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag Klage gegen zehn NATO-Mitgliedstaaten (Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Kanada, die Niederlande, Portugal, Spanien und die USA) ein. Nicht beklagt wurden Dänemark, Griechenland, Island, Luxemburg, Norwegen, Polen, Tschechien, Türkei und Ungarn. Die Anklagepunkte der zehn Einzelverfahren beziehen sich in erster Linie auf Verstöße gegen völkerrechtliche Grundsätze wie das Gewaltverbot, Völkermord, das Interventionsverbot sowie die Missachtung des Souveränitätsprinzips. Das Verfahren wurde ohne Entscheidung in der Sache wegen Nichtzuständigkeit des Gerichtes eingestellt, da Jugoslawien während des Krieges kein Mitglied der UN war.

Trotz zahlreicher beim Generalbundesanwalt eingereichter Klagen wegen Verstoß gegen den § 80 StGB (Vorbereitung eines Angriffskrieges) wurden keine Ermittlungen aufgenommen. Allerdings wurde beim Einreichen der Klagen übersehen, dass § 80 StGB sich von Art.26 des Grundgesetzes herleitet, der ausdrücklich nur „Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören“ unter Strafe zu stellen anordnet. Angesichts der bereits vorhandenen Störung des friedlichen Zusammenlebens im Kosovo und des friedenserzwingenden Motivs im Selbstverständnis der Bundesregierung für ihr Handeln fehlt deswegen eine Absicht im Sinne des Art.26 I GG und § 80 StGB läuft ins Leere.

Diskussion um den Krieg in Deutschland

Zu Beginn der Bombardierung Jugoslawiens am 24. März 1999 war der Widerstand gegen diesen Krieg und gegen die Beteiligung der Bundeswehr marginal. Viele Kriegsgegner, die insbesondere eine Teilnahme deutscher Soldaten an einem von ihnen so bezeichneten Angriffskrieg verhindert sehen wollten, sahen sich durch die politischen Bekundungen, in Jugoslawien müsse ein Völkermord mit dem allerletzten Mittel verhindert werden, in ihrer pazifistischen und moralischen Begründungen gegen jede Art von Krieg tief getroffen. Medienberichte und Aussagen von Politikern wie dem Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten Joschka Fischer und Bundesverteidungsminister Rudolf Scharping, die die Handlungsweise der serbischen Truppen als Teil eines Völkermordes bezeichneten (letzterer auch als Teil des sog. Hufeisenplanes ), waren vor allem im öffentliche Bewusstsein präsent. Gleichwohl gab es von wenigen deutliche Proteste gegen die - von ihnen so bezeichnete - „Instrumentalisierung deutscher Geschichte“ - gemeint war vermutlich Auschwitz - für einen Krieg unter deutscher Beteiligung. So hatte Bundesaußenminister Joschka Fischer insbesondere an seine Partei Die Grünen appelliert: „Wir haben immer gesagt: ‚Nie wieder Krieg!‘ Aber wir haben auch immer gesagt: ‚Nie wieder Auschwitz!‘ Es wurde an den letzten Krieg Deutschlands und die alte, aus dem Ersten Weltkrieg„Serbien muss sterbien“ erinnert und gefordert, dass vor diesem Hintergrund die Bundesrepublik sich aus dem kriegerischen Konflikt herauszuhalten habe. Der Spiegel-Herausgeber Rudolf Augstein stammende Parole warf bereits am 3. Mai den USA vor, sie hätten in Rambouillet militärische Bedingungen gestellt, die „kein Serbe mit Schulbildung“ hätte unterschreiben können.

Zu den prominentesten deutschen Politikern, die gegen die Bombardierung Jugoslawiens opponierten, zählten der damalige SPD-Politiker Oskar Lafontaine, die ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sowie der ehemalige OSZE-Vizepräsident und Bundestagsabgeordnete Willy Wimmer (CDU), der von einem „ordinären Angriffskrieg“ sprach und der damaligen Bundesregierung, insbesondere Außenminister Joschka Fischer und Verteidigungsminister Rudolf Scharping, „Manipulationen“ vorwarf. Auch Alt-Bundeskanzler Helmut Schmidt gehörte zu den Kriegsgegnern. Der CSU-Politiker Peter Gauweiler zog 2004 Parallelen zum Irak-Krieg: „Sowohl die Intervention der USA im Irak als auch die Bombardierung Jugoslawiens und seiner Hauptstadt Belgrad durch die NATO geschah ohne Mandat der Vereinten Nationen. Dies ist von der deutschen Völkerrechtslehre zutreffend und mit Nachdruck als völkerrechtswidrig bewertet worden“. Im Irak-Krieg sei die Weltöffentlichkeit mit der Unwahrheit bedient worden, eine vergleichbare Überprüfung der Aussagen deutscher Amtsträger während des Bundeswehreinsatzes gegen Jugoslawien habe es im Bundestag bis heute nicht gegeben.

Im Gegensatz dazu vertraten und vertreten Befürworter die Auffassung, dass gerade die deutsche Geschichte zum Handeln verpflichtet habe, zumal die Vermutung eines Völkermordes angesichts der bosnischen Vorgeschichte mit ihren sog. ethnischen Säuberungen und Massakern wie Srebrenica nicht von der Hand zu weisen gewesen wäre und im Vorfeld der Intervention bereits Tendenzen für eine ähnliche Entwicklung im Kosovo evident gewesen seien, die vom Weltsicherheitsrat in der Resolution 1199 auch als friedensgefährdend verurteilt worden wären. Darin liege keine Instrumentalisierung der Geschichte, sondern ein Lernen aus ihr. Eine Position, die besage, aufgrund der deutschen Verantwortung für Völkermorde unter Hitler dürfe man in Zukunft an der Verhinderung weiterer massiver Menschenrechtsverletzungen nicht teilnehmen, sei zumindest fragwürdig. Einfache Antworten seien hier nicht möglich.

Teilweise wird auch von Seiten der Gegner der NATO-Intervention zugegeben, dass die moralische Argumentation der NATO nicht gänzlich haltlos gewesen ist. So reiste der entschiedene Kriegsgegner Gregor Gysi auf dem Höhepunkt des Konfliktes zu Gesprächen mit Milosevic nach Serbien und bekannte wenig später nach persönlichen Gesprächen mit Flüchtlingen – ohne von seiner Kritik am NATO-Einsatz abzurücken - von ihm über die Vertreibungen und ihr Ausmaß getäuscht worden zu sein.[2]

Ob der Präzedenzfall eines Bruches der UN-Charta gerechtfertigt war, bleibt offen und wird je nach Standpunkt unterschiedlich beantwortet.

In den Medien wurde der Kosovo-Krieg auch nach Ende der Kampfhandlungen kontrovers diskutiert, mit dem vermutlichen Höhepunkt des Streits um den ARD-Bericht Es begann mit einer Lüge, dessen Recherchemethoden insbesondere vom Magazin Spiegel und der FAZ massiv als grob verfälschend kritisiert wurden.(s.FAZ, 1. März 2001)

Kritik am Kosovo-Krieg

  • Die Begründung, mit den NATO-Luftschlägen „eine humanitäre Katastrophe im Kosovo verhindern“ zu wollen (Gerhard Schröder, 24. März 1999), habe auf Lügen beruht.
  • Die NATO führte Krieg ohne UN-Mandat.
  • Laut der Tageszeitung Die Welt leisteten die Albaner „die erfolgreichste Propaganda des Krieges“.
  • Laut der parlamentarischen Versammlung der NATO - ein von der Allianz unabhängiges Gremium, das als Bindeglied zwischen dem Bündnis und den nationalen Parlamenten fungiert - habe die UÇK mit Provokationen auf eine Eskalation der Lage im Kosovo hingearbeitet und einen akuten Handlungsbedarf der NATO inszeniert.
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